Externes Rechnungswesen

Externes Rechnungswesen:

Man spricht im Fachjargon auch vom ‚Financial Accounting‘. Zeigt man den finanziellen Zustand eines Unternehmens – also den Bereich internes Rechnungswesen – nach außen, spricht man von externer Rechnungslegung. Basierend auf den Gesetzen im Handelsgesetzbuch (HGB), werden Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens nach außen dargestellt. Dabei gliedert man diese Bereiche in: Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Das Unternehmen legt die Buchführung offen, zeigt das Inventar auf, stellt den Jahresabschluss dar – wobei die Jahresbilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, ein Lagebericht und eventuell ein Anhang einbezogen werden – und man gibt Sonderbilanzen, Zwischenbilanzen sowie den Konzernabschluss bekannt. Wer hat ein Recht darauf, von der externen Rechnungslegung zu profitieren? Gläubiger, Anteilseigner, die Belegschaft, Lieferanten, Kunden, der Fiskus, Behörden und die Öffentlichkeit haben das Recht und einige Vorteile durch die externe Rechnungslegung. Zum einen werden die Dokumentationszwecke als sinnvoll erkannt. Durch die Dokumentation können Unternehmenserfolge aufgeschlüsselt und Potenziale durch mögliche Trends und Prognosen erkannt werden. Rechtsfolgen können sich aus der externen Rechnungslegung ergeben. Ist keine Liquidität vorhanden, kann es beispielsweise als Betrug aufgefasst werden, wenn ein Unternehmen Einkäufe tätigt. Entscheidungen werden von den Betroffenen durch die externe Rechnungslegung abgeleitet, wie etwa, dass sich ein Lieferant entscheidet, das Unternehmen zu beliefern oder ob mangelnder Liquidität eben nicht.