Abschreibungen
Die meisten Anlage- und Sachanlagenvermögenswerte unterliegen mit den Jahren einem Wertverlust. Dieser kann als Abschreibung in der Steuer abgesetzt werden. Die jährliche ‚Absetzung für Abnutzung‘, kurz AfA, wird ermittelt, indem der Anschaffungsbetrag durch die Nutzungsdauer geteilt und dieser Betrag jährlich als Aufwand den Gewinn verringert, ausgewiesen wird in der GuV.