Bilanzierung

Zur Bilanzierung sind nicht alle verpflichtet; für Einzelunternehmer und GbR ist bis zu einer bestimmten Umsatzhöhe die Einnahmenüberschussrechnung ausreichend. Alle anderen sind per Gesetz (HGB) zur Bilanzierung verpflichtet. Hier werden auf Aktiv- und Passiv-Seite Verwendung und Herkunft der Vermögenswerte gegenübergestellt. Dieser Betriebsvermögensvergleich kann für einen jeweils festgelegten Zeitpunkt erstellt werden.