Buchungssätze
Nur bei doppelter Buchführung anzuwenden. Der Geschäftsvorfall wird auf Konten im ‚Soll‘ und ‚Haben‘ eingetragen. Konten doppelter Buchführung bestehen aus zwei Seiten; Soll und Haben. Was auf einer Seite weggenommen wird, kommt auf der anderen Seite hinzu. Ein Geschäftsvorfall berührt immer mindestens zwei Konten. Gebucht wird grundsätzlich Soll an Haben.