Doppik
Ist ein neu eingeführter Begriff für die Doppelte Buchführung in Konten; in freier Wirtschaft und in öffentlicher Verwaltung praktiziert. Bei Doppik fließen zusätzlich Erträge und Aufwendungen mit ein. Nebst tatsächlichen Zahlungsein- und Ausgänge werden auch sämtliche Vermögens- und Schuldenwerte erfasst. Die bisherige GuV ist in der Doppik zeitnah mit enthalten.