Eröffnungsbilanz

Muss bei Neueröffnung und zu Beginn eines Geschäftsjahres (muss nicht zwingend das Kalenderjahr sein) von allen per Handelsgesetzbuch (HGB) dazu verpflichteten Unternehmen erstellt werden. Die Schlussbilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres ist stets gleichzeitig die Eröffnungsbilanz des neuen Geschäftsjahres. Daraus geht hervor, wie viel Eigenkapital, weitere Vermögenswerte und Schulden ein Unternehmen hat.