Niederstwertprinzip

Die Anschaffungskosten für alle erdenklichen Sachanlagen, für die Vermögenswerte und auch für das Umlaufvermögen werden auf der Aktiv-Seite der Bilanz nach dem Niederstwertprinzip geführt. Dabei handelt man nach dem sogenannten Vorsichtsprinzip. Das Vorsichtsprinzip bedeutet, dass nicht der aktuell gehandelte Marktwert, sondern der tatsächliche Anschaffungswert in der Bilanz zu führen ist.