Nutzungsdauer
Wird jährlich für den Großteil aller Sachanlagen von der Finanzbehörde festgelegt und beinhaltet den Zeitraum, wie lange diese Wirtschaftsgüter nutzbar sind. Entsprechend der Jahre der vorgeschriebenen Nutzungsdauer können die Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden. Die tatsächliche Nutzungsdauer ist oft länger (das Wirtschaftsgut ist dann steuerlich abgeschrieben) oder manchmal auch kürzer.