Rechnungsabgrenzungsposten
Entstehen bei periodischen Abschlüssen, vorrangig beim Jahresabschluss. Finanzierungen, die das kommende Geschäftsjahr betreffen, aber noch im alten beglichen werden, müssen in der Bilanz auf der Aktiv-Seite als Rechnungsabgrenzung erscheinen. Im alten Geschäftsjahr erhaltene Geldeinnahmen, die bereits fürs neue im Voraus bezahlt werden, erscheinen als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passiv-Seite der Bilanz.