Sonderposten
Sonderposten sind auf der Passiv-Seite der Bilanz zu vermerken und sie wirken sich gewinnmindernd aus. Die Sonderposten müssen aber einen relevanten Hintergrund haben, der nachvollziehbar gemacht sein muss. Es könnte zum Beispiel zur Bildung von Rücklagen oder auch zur Steuerrückstellung angelegt werden, wenn begründete Anhaltspunkte zu einer solchen Maßnahme vorliegen.