Umsatzsteuer-ID-Nummer

Jedes Unternehmen, das seine Geschäftstätigkeiten auch EU-weit ausübt, muss auf Ausgangsrechnungen die UST-ID-Nr. ausweisen (anstelle oder zusätzlich zur Steuernummer). Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag vergeben und dient der Kontrolle der Umsatzsteuerpflicht. Eine Berechnung der Umsatzsteuer ist nicht nötig. Die Umsatzbesteuerung wird entsprechend der EU-Richtlinien im Empfängerland vorgenommen.